Der irische Billigflieger Ryanair hat sich bislang auf die Rechtsprechung berufen, wonach Streiks zu den "außergewöhnlichen Umständen" zählen, bei denen die Airlines nicht zahlen müssen.
Die Luftverkehrsaufsicht vertritt hingegen die Auffassung, dass bei diesen Crew-Streiks den Passagieren nach den EU-Richtlinien doch Entschädigungen zustehen.
Nach einem Bericht der britischen Nachrichtenagentur PA hat Ryanair daraufhin die Zusammenarbeit mit der CAA-Schlichtungsstelle beendet.
dpa/sh