Die überarbeiteten Vorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Online-Video-Dienste ausgeweitet - als Reaktion auf die veränderten Mediengewohnheiten. Den neuen Regeln zufolge müssen Online-Plattformen schnell reagieren, wenn Nutzer gefährliche oder anstößige Videos melden.
Außerdem beschloss das Parlament über ein Mindestangebot an europäischen Erzeugnissen. Somit müssen die Streamingdienste Netflix und Amazon mindestens 30 Prozent europäische Produktionen im Angebot haben.
dpa/belga/dop