Da er bereits rund zehn Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, gilt seine Strafe aber als verbüßt. Allerdings darf Bemba wegen der Vorstrafe nun wohl nicht bei der Präsidentenwahl im Dezember im Kongo antreten.
Der frühere Warlord war im Hauptverfahren im Juni bereits wegen schwerer Verfahrensfehler vom Weltstrafgericht freigesprochen worden. Der 55-Jährige wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt.
Bemba wollte bei der Präsidentenwahl im Kongo im Dezember antreten. Die Wahlkommission in Kinshasa hatte ihn aber von der Wahl wegen des Schuldspruches im Bestechungsverfahren ausgeschlossen. Er wollte für die Kongolesische Befreiungsbewegung (MLC) antreten und galt als einer der aussichtsreichsten Kandidaten.
dpa/est