Der britische Geheimdienst hatte sich Zugang zu riesigen Datenmengen verschafft. Damit habe er gegen das Recht auf Privatleben und auf freie Meinungsäußerung verstoßen, heißt es in dem Urteil. Allerdings sei es rechtens gewesen, dass die Daten mit US-Geheimdiensten geteilt wurden.
Der Ex-US-Geheimdienstler Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, dass der britische Geheimdienst GCHQ in großem Umfang Informationen aus Kabeln abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den USA fließen.
Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer verstößt, haben die Richter nicht untersucht. In der Zwischenzeit hat es eine umfangreiche Gesetzesänderung gegeben. Ihre Auswirkungen seien noch nicht klar, so das Gericht.
dpa/okr