"Ich glaube, dass man Schlimmeres verhindert hat", sagt der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont, der für die Reform gestimmt hat. Will heißen: Die Reform des Urheberrechtes ist vielleicht nicht perfekt. Aber, so Arimont, das ist immer noch viel besser als die jetzige Situation.
Die ist nämlich schnell zusammengefasst: Kreative Menschen, Musiker oder Filmemacher, und auch Medienhäuser bzw. Journalisten, hatten im Moment eigentlich gar keine Handhabe. Beispiel: Die neueste Aufnahme eines Musikers landet auf einer Plattform wie Youtube. Selbst, wenn sich die Plattform oder der Nutzer, der die Aufnahme hochgeladen hat, die Datei später wieder vom Netz nimmt, ist es eigentlich schon zu spät. Ein Tag reicht, damit unzählige Leute den Song herunterladen. Danach kursiert die Datei im Netz. "Deswegen hat man gesagt, dass eine Technik entwickelt werden muss, der sogenannte Upload-Filter, um das zu vermeiden", erklärt Arimont.
Upload-Filter, dieses Wort steht jetzt nicht mehr in dem Entwurf - nicht ausdrücklich zumindest. Damit gemeint ist eben ein Filter, der schon beim Hochladen erkennt, dass es sich um ein Musikstück handelt, das eben auf der Plattform nichts verloren hat. Dass der Begriff Upload-Filter nicht mehr im Text steht, heiß nicht, dass man von dem Prinzip abrückt. Das Parlament wolle es schlicht und einfach den Konzernen überlassen, wie sie das bewerkstelligen.
Grundsätzlich gehe es aber darum, durchzusetzen, dass es eben möglichst nicht mehr zu einer Verletzung des Autorenrechts kommen kann. "Ich habe ein großes Problem damit, dass die großen Internetgiganten, die ihren Sitz meistens in den USA haben, hier in Europa so tun, als müsste alles gratis sein und jeder immer Zugang zu allem haben muss. Wenn wir diese Logik weiterstricken, können die Kreativen irgendwann nichts mehr machen, weil sie damit nichts mehr verdienen", erklärt Arimont.
Man hört es schon: Betroffen von der Reform sind auch journalistische Inhalte. Einige - auch belgische - Zeitungen hatten im Vorfeld mächtig mobil gemacht, die Abgeordneten eindringlich dazu aufgerufen, bitte einzuschreiten.
Die bisherige Situation am Beispiel von Google News. "Google News benutzt Ausschnitte von Zeitungsartikeln, die ein Journalist im Namen eines Zeitungsverlages geschrieben hat, setzt sie auf die Seite Google News, der Konsument liest diesen Auszug und 50 Prozent derjenigen, die das lesen, gehen dann nicht auf die Webseite der Zeitung, sondern verlassen die Seite wieder", weiß Arimont.
Heißt: Das Medienhaus, der Verlag, der Journalist hat nichts verdient. Problem ist aber, dass vielen Menschen diese Schnipsel, die sie bei Google oder Facebook lesen, reichen. Sprich: Die Medienhäuser liefern journalistischen Inhalt, nur verdienen sie damit kein Geld. Und damit sind sie auf Dauer in ihrer Existenz bedroht. "Die Zeitungsverlage müssen ein einklagbares Recht haben, wenn so etwas passiert, damit sie sich dagegen wehren können. Welche Verträge die Verlage dann beispielsweise mit Google abschließen, haben wir nicht zu definieren. Aber wir haben zumindest die Rechte der Verlage gestärkt, um gegen 'diese Googles' anzugehen."
"Leistungsschutzrecht", nennt das der Fachmann. Es soll sichergestellt werden, dass die journalistischen Inhalte nicht von Dritten vermarktet werden. In beiden Fällen hat das Parlament quasi denselben Ansatz gewählt: Man schafft erstmal einen Rechtsrahmen. Dann haben die Rechteinhaber, die ihr Copyright missachtet sehen, zumindest mal eine juristische Grundlage, um auf die Konzerne zuzugehen und gegebenenfalls auch zu verklagen. "Indem man den Verlagen diese Rechte gibt, besteht jetzt die Möglichkeit, sich an einen Tisch zu setzen und faire Vergütungen zu diskutieren", so Arimont.
rop/mg