Davon sind sowohl Direktzahlungen an die Agrarbetriebe als auch Fördergelder für die Entwicklung des ländlichen Raums betroffen. Außerdem sollen Landwirte ausnahmsweise von einigen Umweltanforderungen befreit werden. Demnach sollen sie Land, das normalerweise brach liegt, zum Anbau von Futtermitteln nutzen dürfen.
"Ich bin sehr besorgt über diese anhaltenden klimatischen Entwicklungen", sagte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Er wies zudem darauf hin, dass die EU-Staaten in einem Zeitraum von drei Jahren bis zu 15.000 Euro pro Landwirt an Beihilfe für erlittene Schäden gewähren können.
Agrarbetriebe in Europa erhalten derzeit die größten Zuwendungen aus dem EU-Haushalt. Im Budget sind pro Jahr etwa 58 Milliarden Euro an Fördergeldern für sie vorgesehen - das sind etwa 40 Prozent des Gemeinschaftsbudgets. Der Großteil der Gelder wird dabei pro Hektar ausgezahlt, ein Teil der Mittel ist zudem an Umweltauflagen gekoppelt.
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, im künftigen sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von 2021 bis 2027 die Zuwendungen zu reduzieren.
dpa/km