Unter anderem geht es darum, dass Asylverfahren nur in Transitzonen an den Außengrenzen des Landes durchgeführt werden. Auch das Gesetz gegen Flüchtlingshelfer verstoße gegen EU-Recht. Das ungarische Parlament hatte im Juni ein Gesetz verabschiedet, das strafrechtliche Konsequenzen für "Beihilfe zur illegalen Migration" vorsieht.
Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um eine Stellungnahme dazu abzugeben.
dpa/km