Das Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein hatte die Auslieferung des Politikers nach Spanien für zulässig erklärt - allerdings nur wegen des Verdachts der Veruntreuung, nicht wegen Rebellion.
Der Richter zieht den amtlichen Angaben zufolge auch die europäischen Haftbefehle gegen die fünf weiteren Separatisten zurück, die sich ins Ausland abgesetzt hatten. Die nationalen Haftbefehle werden aber alle aufrechterhalten. Damit können die Betroffenen nicht in ihre Heimat zurückkehren.
In einer Mitteilung des Obersten Gerichts heißt es, das OLG in Schleswig-Holstein habe die Handlungsfähigkeit von Llarena als Ermittlungsrichter untergraben. Der Richter wirft der deutschen Justiz unter anderem "Mangel an Engagement" vor. Auf eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg gegen die Entscheidung der deutschen Justiz will Llarena aber verzichten.
Puigdemont hatte sich im Herbst 2017 im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien nach Brüssel abgesetzt. Bei der Rückfahrt von einer Skandinavienreise war er am 25. März in Schleswig-Holstein nahe der dänischen Grenze an einer Autobahnraststätte festgenommen worden. Der 55 Jahre alte frühere Journalist kam damals kurzzeitig ins Gefängnis, wurde aber später unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.
dpa/km