Die Straßburger Richter erklärten, die russischen Behörden hatten zwar eine Gruppe von Männern verurteilt, die im Jahr 2006 direkt an der Ermordung beteiligt gewesen seien. Sie hätten aber nicht angemessen ermittelt, wer die Drahtzieher des Verbrechens waren.
Russland muss nun den Angehörigen der Journalistin insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sowohl Russland als auch die Beschwerdeführer können innerhalb von drei Monaten gegen das Urteil vorgehen.
Die preisgekrönte Journalistin der regierungskritischen Zeitung "Nowaja Gaseta" hatte sich mit Berichten über schwerste Menschenrechtsverbrechen im früheren Kriegsgebiet Tschetschenien viele Feinde gemacht. Nach langen Ermittlungen wurden 2014 mehrere Männer aus Tschetschenien verurteilt. Einer der Verurteilten starb 2017 in einem Gefängniskrankenhaus.
dpa/est