Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Abschiebung für "grob rechtswidrig", da dem Tunesier möglicherweise Folter drohe. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens will gegen diesen Beschluss aber Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Offen ist, ob Tunesien seinen Staatsbürger überhaupt zurückschicken würde.
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitag von Düsseldorf aus in seine Heimat geflogen worden.
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß.
dpa/sh