Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hatte am Donnerstag eine Auslieferung Puigdemonts wegen des Vorwurfs der Veruntreuung für zulässig erklärt, nicht jedoch wegen Rebellion - dem Hauptvorwurf der spanischen Justiz. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins will die Maßnahme in diesen Tagen billigen.
Da das Oberlandesgericht den Rebellionsvorwurf verneinte, darf Puigdemont in Spanien nur wegen Veruntreuung belangt werden. Spanischen Medienberichten zufolge will dies das Oberste Gericht von Spanien nicht akzeptieren. Eine offizielle Stellungnahme gab es zunächst nicht.
dpa/sh