Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt will nun zügig die Auslieferung bewilligen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am 1. Juni auch erneut beantragt, den Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen. Sie begründete dies mit anhaltender Fluchtgefahr.
Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht entschied dagegen nun, dass der 55-Jährige weiter auf freiem Fuß bleibt. Zur Begründung hieß es, Puigdemont sei seinen Haftauflagen stets nachgekommen.
Puigdemont wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Das hat sein belgischer Anwalt, Paul Bekaert, der Nachrichtenagentur Belga bestätigt. Damit könnte die endgültige Entscheidung erst in drei Monaten fallen.
dpa/belga/sh/km