Angesichts der bevorstehenden Durchsetzung der Maßnahme sieht die Kommission Dringlichkeit. Polen hat nun einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.
Das Gesetz sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Es war im April in Kraft getreten. Die Regelung trifft rund ein Drittel der Richterschaft. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen.
Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten. Der Sprecher der EU-Kommission erklärte, das Gesetz sei bereits im laufenden Rechtsstaatsdialog mit Polen angesprochen worden, doch habe es keine befriedigende Lösung gegeben. Trotz des neuen Verfahrens bleibe die EU-Behörde für den Dialog mit Warschau offen.
dpa/km