Le Pen müsse dem Europaparlament rund 300.000 Euro erstatten, mit denen sie eine Assistentin bezahlt hatte, bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg am Dienstag.
Die Chefin der französischen Partei Rassemblement National - bis vor kurzem Front National (FN) - und ehemalige EU-Abgeordnete konnte aus Sicht der Richter nicht nachweisen, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.
Le Pen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und als Kampagne ihrer politischen Gegner dargestellt. Le Pen kündigte an, Revision einzulegen. Der Fall würde dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als höchste Instanz beschäftigen.
dpa/dop