Die Berufungsinstanz des Gerichts in Den Haag erklärte am Freitag Bembas Verurteilung vom März 2016 zu 18 Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen für ungültig. Bemba hatte Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt.
Mit drei gegen zwei Richterstimmen entschied die Berufungsinstanz jetzt, Bemba sei wegen Verbrechen verurteilt worden, deretwegen er nicht förmlich angeklagt worden sei. Zudem sei es nicht richtig, dass er bestimmte Verbrechen hätte verhindern können.
dpa/okr