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  • 80 Jahre BRF
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Gericht: Abtreibungsverbot in Nordirland verstößt gegen Menschenrechte

07.06.201813:45
  • Großbritannien
  • Nordirland
Pro-Leben-Demonstranten vor dem Supreme Court in London (7.6.2018)
Illustrationsbild: Ben Stansall/AFP

Das generelle Abtreibungsverbot in Nordirland bleibt vorerst in Kraft. Der Supreme Court in London hat die Klage der nordirischen Menschenrechtskommission am Donnerstag aus formalen Gründen zurückgewiesen.

Die Mehrheit der Richter räumte allerdings ein, dass das in Nordirland geltende Abtreibungsgesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Schwangere Frauen dürfen nur dann abtreiben, wenn ihr eigenes Leben in Gefahr ist. In allen anderen Fällen ist die Abtreibung verboten, auch nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest. Damit wächst der Druck auf die Regierung in London, das strikte Verbot in Nordirland zu lockern.

Im benachbarten Irland hatten sich die Bürger Ende Mai in einem Referendum mehrheitlich dafür ausgesprochen, das strenge Abtreibungsverbot zu lockern.

Premierministerin Theresa May steckt in einem Dilemma. Eigentlich müsste die Frage vom Regionalparlament in Belfast geklärt werden. Doch das kann wegen einer Regierungskrise in Nordirland seit knapp eineinhalb Jahren nicht zusammentreten.

Im britischen Parlament wäre eine Mehrheit für die Lockerung des Abtreibungsverbots leicht zu finden, doch May hängt mit ihrer Minderheitsregierung von der Unterstützung der Abtreibungsgegner in der nordirisch-protestantischen DUP (Democratic Unionist Party) ab. Die Partei hat deutlich gemacht, dass eine Lockerung für sie nicht in Frage kommt.

dlf/dpa/km

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