Dadurch können europäische Unternehmen dazu bewegt werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig regelt es, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.
Nach Angaben der EU-Kommission soll vor allem dafür gesorgt werden, kleinen und mittleren Unternehmen eine sichere Geschäftsgrundlage zu bieten. Das wären demnach vor allem solche, die im Iran bessere Geschäftsmöglichkeiten sehen als in den USA.
Hintergrund der Maßnahmen ist der einseitige Rückzug der USA aus dem Atomabkommen. Er ist mit der Wiedereinführung von US-Wirtschaftssanktionen gegen das Land verbunden, die aber auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen können, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über das Abkommen versprochen bekommen hatte.
Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen zum Verzicht auf den Bau einer iranischen Atombombe halten.
Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben nun noch zwei Monate Zeit, gegen das Inkrafttreten des aktualisierten Abwehrgesetzes Protest einzulegen. Dass dies geschieht, gilt allerdings als äußerst unwahrscheinlich, da die Staats- und Regierungschefs die Pläne der Kommission bereits im Mai begrüßt hatten.
dpa/km