Das Verhalten Puigdemonts würde nach deutschem Recht den Tatbestand des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall erfüllen, führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
Da nach wie vor Fluchtgefahr bestehe, beantragte der Generalstaatsanwalt erneut, den Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Wann das Gericht entscheidet, ist offen. Für Freitag wird nicht damit gerechnet.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Es wurde unter seiner Verantwortung in Katalonien abgehalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten.
Auslieferungshindernisse liegen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nicht vor. Puigdemont drohe im spanischen Strafverfahren keine politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Der 55-Jährige hält sich seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis am 5. April in Berlin auf.
Am Dienstag vergangener Woche hatte das Oberlandesgericht in Schleswig einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, Puigdemont wieder in Auslieferungshaft zu nehmen.
dpa/km