Das Verbot soll vor allem gegen Gesichtsschleier wie Burka und Nikab wirken, bezieht aber auch Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte ein, die das Gesicht stark verdecken. Weiter erlaubt ist es allerdings, sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zu ziehen oder zu Karneval Masken zu tragen. Das Verbot gilt ab August.
Beim ersten Verstoß gegen das Verhüllungsverbot droht eine Strafe von umgerechnet 135 Euro. Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1.350 Euro. Niemand werde gezwungen, die Burka auf der Straße abzunehmen, sondern lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen, hatte Justizminister Søren Pape Poulsen zuvor erklärt.
Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Auch in Belgien, Frankreich und in Österreich darf das Gesicht nicht mehr verhüllt werden.
belga/dpa/km