In dem zuständigen EU-Ausschuss sprach sich eine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der Kommission aus, den Einsatz von sogenannten Neonikotinoiden auf Äckern zu verbieten und auf Gewächshäuser zu beschränken. Das teilte die EU-Kommission mit.
"Die Gesundheit der Bienen bleibt für mich von größter Bedeutung, weil sie Artenvielfalt, Lebensmittelproduktion und Umwelt betrifft", sagte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis laut Mitteilung.
Neonikotinoid-Insektizide (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid) können Untersuchungen zufolge etwa das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit von Wild- und Honigbienen beeinträchtigen oder sie lähmen. Die tödliche Dosis liegt für viele Wirkstoffe bei etwa vier Milliardstel Gramm pro Biene.
Schweizer Forscher haben 2016 gezeigt, dass bestimmte Sorten dieser synthetisch hergestellten Wirkstoffe die Fruchtbarkeit männlicher Honigbienen verringern und so die Lebensspanne senken.
Eine andere Studie hat gezeigt, dass Bienen die Pflanzen, die mit dem Stoff behandelt wurden, sogar bevorzugt ansteuern.
Belgien hatte in der Diskussion über ein Verbot keine eindeutige Position bezogen. Landwirtschaftsminister Ducarme (MR) war zwar grundsätzlich für ein Verbot, forderte aber eine Übergangsfrist - vor allem mit Blick auf die Rüben- und Chicoréebauern.
Erstes Verbot schon 2013
Im Dezember 2013 hat die EU-Kommission den Einsatz der Neonikotinoid-Insektizide schon mal eingeschränkt. Es war dann nicht erlaubt, die Mittel auf Rapssaat und beim Anbau von Kirschen, Äpfeln oder Gurken anzuwenden.
Es gibt aber Sondergenehmigungen: Hafer oder Weizen sind von der Regelung befreit.
dpa/belga/sh/lo/jp