Demnach behalten Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, ihr Recht auf Familienzusammenführung. Demnach muss der Antrag für den Familiennachzug allerdings innerhalb von drei Monaten ab jenem Tag gestellt werden, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt wurde.
Im konkreten Fall war ein Mädchen aus Eritrea in die Niederlande eingereist, wo es während des Asylverfahrens volljährig wurde. Die dortigen Behörden hatten den Nachzug der Familie aber später abgelehnt.
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