Am 2. Mai will die Kommission ihren Vorschlag für den künftigen EU-Haushaltsrahmen zwischen 2021 und 2027 vorlegen. Bei der geplanten Verknüpfung der Vergabe von Regionalfördermitteln und der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gehe es um die grundlegende Anforderung an eine unabhängige Justiz, so Günther Oettinger. Schließlich sei die EU-Kommission im Zuge der Vergabe von EU-Mitteln grundsätzlich auf eine unabhängige und objektive Gerichtsbarkeit angewiesen.
Die EU-Kommission will einem Zeitungsbericht zufolge mit der Einführung von europaweiten Sammelklagen den Verbraucherschutz stärken. Unklar ist jedoch noch, wann EU-Parlament und EU-Rat darüber beraten sollten. Auslöser ist die Aufdeckung des Volkswagen-Abgasskandals. Europäische Unternehmen sehen die Einführung von Sammelklagen in der EU kritisch. Die Erfahrungen aus den USA hätten gezeigt, dass Verbraucher in den meisten Fällen leer ausgingen und nur Anwaltskanzleien profitierten.
dpa/orf/rkr