4 Kommentare

  1. Ganz bestimmt diskuttieren wir nicht lange was Recht und was Unrecht ist, sondern leisten ganz schnell Preussischen Gehorsam ggü. den Ewigen Kolonialherren.

    Hat schließlich schon 2012 super geklappt mit dem ESM, 2015 mit der gesetzeswidrigen totalen Öffnung der Grenze, klappt sogar mit der Waffenlieferung an den Türkenführer bestens. Warum nicht jetzt auch wenns der Führer der Spanier so befielt?

    Führen ja schließlich nur "Europäisches" Recht ... Spanisches Recht ... korrekt aus in der Oberlehrernation der Kanzleuse, was wir sonst selbstverständlich nicht machen wie 2012, 2015 usw. deutlich zeigen.

  2. Es ist genau umgekehrt Herr Drescher. Die deutsche Justiz hat der Regierung, indem sie geltendes deutsches, europäisches und internationales Recht angewandt hat, doch überhaupt keinen Gefallen getan, außer zu dokumentieren, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist.
    Hätte man Puigdemont nicht aufgehalten, hätte die belgische Justiz sich erneut mit der Frage der Inhaftierung und ggf. Auslieferung beschäftigen müssen und wahrscheinlich hätten Sie einen Grund gehabt, das passive, ungesetzliche Verhalten unserer Nachbarn zu kritisieren und sich darüber beschwert, Belgien die Drecksarbeit machen zu lassen.
    Wir sollten der deutschen Justiz dankbar sein, dass Belgien seine Hände jetzt in Unschuld waschen darf. Ihre wiederholten Ressentiments sind völlig fehl am Platz.

  3. "[...] Belgien seine Hände jetzt in Unschuld waschen darf"
    Nein, Herr Leonard, genau so nicht. BE hat exakt wie DE zu seiner Verantwortung ggü. internationalem Recht zu stehen bzw. sich aus internationalen Konflikten rauszuhalten.

    Sich jetzt die Hände zu reiben "guckt mal die dämlichen Deutschen - mal wieder erpressen lassen" ist absolut unsolidarisch, wenn nicht viel mehr.

    Herr P. hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Er hat nichts in BE oder DE verbrochen im Gegensatz zu Merkels Jungmännern. Alles andere ist eine politische Angelegenheit die durch internationales Recht als Teil der Meinungsfreiheit rechtsgültig geschützt ist. Herr P. hat ein Anrecht auf Schutzstatut wegen politischer Verfolgung durch die Spanier.

    Und wenn das Katalonische Volk eine unabhängige Nation sein möchte hat es selbstverständlich das Recht die Katalonische Unabhäbgigkeit auszurufen - nicht unsere Entscheidungsbefugnis. Im Gegensatz zu uns Deutschsprachigen und Altbelgiern kann es da unten kein friedliches Zusammenleben bzw. Nebeneinander KAT ES geben.

  4. Ich kann ihren Gedanken leider nicht folgen, stelle aber fest, dass sie ein Problem mit dem Begriff der Gewaltenteilung haben.
    Wenn es so ist wie sie behaupten, dass „Herr P. sich nichts hat zu schulden kommen lassen und er ein Anrecht auf Schutzstatut wegen politischer Verfolgung durch die Spanier hat“, wird die deutsche Justiz dies wohl feststellen und ihn wieder auf freien Fuß setzen. Dazu müsste er aber erst einmal einen Asylantrag in Deutschland stellen. Und dies hat er offensichtlich (wie auch in Belgien) nicht vor.
    Ich teile selbstverständlich ihre Meinung, dass sowohl die belgische wie auch die deutsche Justiz nach geltenden Gesetzen zu handeln hat. Aber warum kritisieren sie dann das Vorgehen in unserem Nachbarland? Denn auch die belgische Justiz hat den europäischen Haftbefehl gegen Herr P. untersucht, bis Spanien diesen am 5. Dezember aufhob, um ihn am vergangenen Freitag wieder zu aktivieren.
    Mit Meinungsfreiheit hat dies übrigens nichts zu tun.