Die Richter in Straßburg urteilten, die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie die Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte.
Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt. Das Gericht urteilte außerdem, dass die Türkei mit der Strafverfolgung der Journalisten deren Meinungsfreiheit verletzt habe. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hieß es.
Alpay, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen Zeitung "Zaman", ist mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Altan, der ein politisches Diskussionsprogramm geleitet hatte, sitzt weiter im Gefängnis. Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geht die Türkei hart gegen mutmaßliche Umstürzler vor.
dpa/est