Sie müssen sich in Zukunft an die Behörden wenden, wenn sie den Verdacht haben, dass Klienten Steuern hinterziehen wollen. Darauf verständigten sich die EU-Finanzminister bei ihrem Treffen in Brüssel. Als verdächtig können dabei etwa Überweisungen in Steuerparadiese gelten.
Kommen die Finanzvermittler der Meldepflicht nicht nach, können Strafen verhängt werden. Die nationalen Regierungen haben nun bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen.
Die EU hatte vor allem nach den Enthüllungen in den Panama Papers und Paradise Papers über Steuerpraktiken von Unternehmen und Einzelpersonen ihren Kampf gegen Steuervermeidung verschärft.
dpa/mh