Die Bundesrepublik habe nicht wie erforderlich Vorgaben zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Lastwagen umgesetzt, erklärte die EU-Kommission.
In der fraglichen EU-Richtlinie geht es unter anderem um Vorgaben für unangekündigte Kontrollen von Lastwagen und Bussen am Straßenrand.
dpa/rkr