Den beiden wird in unterschiedlichen Verfahren Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen. Alpay und Altan sitzen seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.
Die beiden und der "Cumhuriyet"-Journalist Turhan Günay, der bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatten individuelle Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt. Sie beklagten etwa, dass gegen ihr Recht auf Freiheit und Sicherheit, Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen wurde. Das Verfassungsgericht gab ihnen Recht.
Nach Meinung von Experten ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall für andere Journalisten in türkischer Untersuchungshaft.
dpa/br/km