Dieser habe in guter Absicht gehandelt, nicht etwa aus finanziellen Interessen oder Rache, heißt es zur Begründung. Der Informant habe die fragwürdigen Absprachen des luxemburgischen Fiskus mit Großunternehmen aufdecken wollen.
Der Einspruch eines anderen Angeklagten, der zu 1.000 Euro Geldbuße verurteilt worden war, wurde hingegen abgewiesen. Beide Verurteilte waren Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Konzerne steuerlich beraten hatte.
Durch die "Lux-Leaks"-Affäre wurde unter anderem enthüllt, wie Luxemburg den Konzernen bei der Vermeidung von Steuerzahlungen in Milliardenhöhe half.
Wegen der Affäre war auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unter Druck geraten. Juncker war fast zwei Jahrzehnte lang Finanzminister und Regierungschef des Großherzogtums.
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