Der Verfassungsgerichtshof in Wien begründete sein Urteil mit dem Diskriminierungsverbot. "Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute (...) nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren", hieß es weiter. In Belgien ist die Homo-Ehe seit 14 Jahren möglich.
dpa/jp