Eine Beschwerde des 96-Jährigen wies das Gericht nach Angaben zurück. Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.
Das Urteil gegen Gröning stellt ein Novum dar: Zuvor waren die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie nicht selbst getötet hatten.
dpa/sh
Ich begrüsse die Verurteilung. Ich habe selbst zahlreiche KZ's besucht. Man läuft durch "schwarzes Vakuum". Diese Orte sind keine Orte um Schlüsse zu ziehen, sondern um Fragen zu stellen. Die wichtigste die ich extrahieren konnte: "Was wäre meine Rolle gewesen?"