Demnach gelten von Frühjahr 2018 an vor allem für Lebensmittelhersteller Auflagen, die den Gehalt an dem umstrittenen Acrylamid in gerösteten, gebackenen und frittierten Produkten reduzieren sollen. Auch für Backstuben oder Imbissbuden sind neue Vorgaben vorgesehen.
Die entsprechende, europaweit geltende Verordnung habe die EU-Kommission am Montag endgültig angenommen, nachdem eine Einspruchsfrist abgelaufen war, heißt es weiter.
Acrylamid entsteht beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren vor allem bei besonders stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln und Mehl sowie Kaffee. In Tierversuchen wurde ein erhöhtes Krebsrisiko durch den Stoff nachgewiesen.
dpa/est/jp