Die Schnäppchenjagd im Internet wird für EU-Bürger noch einfacher. Ein neues Regelungspaket sieht vor, die Rechte von Kunden in wesentlichen Bereichen zu stärken. So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.
Als ein Beispiel nannte die Brüsseler Behörde den Fall eines belgischen Kunden, der über eine deutsche Website einen günstigen Kühlschrank erwerben will. Ihm darf der Kauf künftig nicht mehr verweigert werden. Stattdessen muss der Händler dem ausländischen Kunden die Möglichkeit anbieten, das Produkt abzuholen oder den Transport zu organisieren - wenn er es nicht selbst ins Ausland schicken will.
Zudem wird es zum Beispiel Freizeitparks wie Disneyland Paris nicht mehr erlaubt sein, deutsche Kunden dazu zu zwingen, ihre Eintrittskarten auf der deutschen Website des Unternehmens zu kaufen. So könnten diese künftig zum Beispiel auf der französischen Website ihre Tickets erwerben, wenn diese dort günstiger sind.
Auf das neue Regelungspaket einigten sich nach Angaben der EU-Kommission Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Europaparlaments und der Kommission. Es soll bis Ende kommenden Jahres in Kraft treten. "Heute haben wir einen Schlussstrich unter die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Online-Shopping gezogen", kommentierte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizekommissionspräsident Andrus Ansip. Die Zeiten, in denen ausländische Kunden geblockt oder auf andere Seiten umgeleitet würden, seien damit vorbei.
Die EU-Abgeordnete Anneleen Van Bossuyt (N-VA), die die Neuregelung mit verhandelte, sprach von einem "Meilenstein" für den europäischen Binnenmarkt.
Die neue Regelung gibt auch Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften.
Ausgenommen von der neuen Regelung sind audio-visuelle Mediendienste (TV-Inhalte wie etwa Serien oder auch Musik und Ebooks).
Der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) begrüßt die Einigung zur Abschaffung des Geoblockings beim Online-Handel Ende 2018 als eine wichtige Etappe.
belga/dpa/rkr/jp
Wenigstens ein Schritt(chen) in die richtige Richtung, aber über ein Jahr um diese Verordnung einzuführen / durchzusetzen? Im Internetzeitalter ist das eine halbe Ewigkeit!