Ein sehr umstrittenes Thema waren mögliche Grenzwerte von chemischen Rückständen wie z.B. Pestiziden. Belgien, Italien, Tschechien und die Slowakei haben erlaubte Maximalwerte, andere Länder nicht.
Belgien hatte da zusammen mit anderen kleineren EU-Ländern Lobbyarbeit betrieben, damit diese Höchstwerte in die neue Bio-Verordnung aufgenommen werden. Die EU-Kommission war dazu bereit, doch letztlich scheiterte das am Widerstand von Deutschland und Frankreich, die dadurch eine Verwässerung des Bio-Labels befürchteten.
Mit der geplanten Reform soll es, wie so oft, einen Kompromiss geben. Es soll stärker darauf geachtet werden, dass Bio-Produkte nicht kontaminiert werden, wenn beispielsweise auf einem benachbarten Feld konventionell mit Pestiziden angebaut wird. Und falls ein Produkt in Verdacht gerät, kontaminiert zu sein, kann das EU-Bio-Label vorläufig entzogen werden.
Import von Bio-Produkten
Eine der absurdesten Regelungen der bisherigen EU-Bio-Verordnung ist mit der Reform vom Tisch. Und zwar geht es um den Import von Bio-Produkten aus Nicht-EU-Ländern. Bislang ist es so: Nicht-EU-Produzenten die in der EU ihre Bioprodukte verkaufen wollen, müssen lediglich nachweisen, dass sie unter gleichen bzw. vergleichbaren Bedingungen produzieren und kontrollieren.
Mit der Reform hat das ein Ende: Wer hier Bio verkaufen will, der muss das EU-Lastenheft genauso Punkt für Punkt respektieren, wie ein EU-Produzent. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Für manche Produkte wie zum Beispiel Bananen sollen Ausnahmen möglich sein.
Effizientere Kontrollen
Auch in Sachen Kontrolle gibt es eine Änderung. Die Kontrollen sollen nicht unbedingt strenger, aber effizienter werden. Bislang ist so, dass Bio-Betriebe einmal im Jahr kontrolliert werden.
Mit der Reform basieren die Kontrollen auf Risikoanalysen. Das heißt: Ist bei einem Betrieb drei Jahre hintereinander lang alles in Ordnung, dann wird er anschließend nur noch alle zwei Jahre kontrolliert. Gibt es Auffälligkeiten oder Verstöße, dann wird er öfters kontrolliert - angekündigt und auch unangekündigt.
Drei Jahre
Der Weg zur neuen EU-Bio-Verordnung war lang und steinig. Es war der bislang längste Legislative Prozess in der Geschichte der EU, es gab viele Diskussionen und Verhandlungen.
Bei der Einführung der ersten Verordnung 2007 hatte es Kritik seitens der Bio-Verbände gegeben, weil sich die EU nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt hatte. Über die Jahre hatte sich der Sektor mit der Verordnung arrangiert. Mit der Ankündigung der Reform gab es dann wieder Vorbehalte.
Nach drei Jahre langen Verhandlungen steht jetzt der Reformvorschlag. Ob der allerdings am 20. November genau so verabschiedet wird, ist noch unklar. Falls der Reformvorschlag durchkommt, tritt er am 1. Juli 2020 in Kraft.
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