Ein Frankfurter Gericht verurteilte ihn am Donnerstag wegen geheimdienstlicher Tätigkeit. Der 54-Jährige hatte zugegeben, dass er Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen in Erfahrung bringen sollte.
NRW hatte wiederholt CDs mit den Daten deutscher Steuerbetrüger aufgekauft, die Kunden von Schweizer Banken gewesen waren. Mit seinem Geständnis hatte der Mann die Grundlage für eine Vereinbarung über ein günstiges Urteil geschaffen.
In ihrem Plädoyer hatte die Bundesanwaltschaft in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 40.000 Euro gefordert.
dpa/sh