Das EU-Parlament stimmte in Straßburg mit breiter Mehrheit für die Einrichtung einer solchen länderübergreifenden Behörde, über die jahrelang gestritten worden war. Die Strafverfolgung liegt bislang allein in den Händen der Nationalstaaten.
Es wird damit gerechnet, dass die neue Behörde ab 2020 in Luxemburg mit etwa 20 Ländern an den Start geht. Jedes beteiligte Land soll einen Staatsanwalt schicken.
Der EU-Kommission zufolge entgehen den öffentlichen Haushalten allein durch schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug Einnahmen von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich.
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