Die EU verweist darauf, dass nach dem japanischen Walfangprogramm der Bestand des Zwergwals, ein besonders gefährdeter Bestand, bis 2030 nach Experteneinschätzung um 20 Prozent reduziert würde. Der Sei-Wal wiederum sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen Cites streng geschützt, und Japan habe keinen formalen Einspruch gegen das Handelsverbot eingelegt.
Japan wird seit langem vorgeworfen, unter dem Vorwand der Forschung kommerziellen Walfang zu betreiben, der seit 1986 verboten ist. Die Umweltorganisation Pro Wildlife begrüßte am Freitag die klare Stellungnahme der EU. Im aktuellen Entwurf des EU-Freihandelsabkommen mit Japan werde Walfang zwar nicht erwähnt. Es werde aber auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Japan internationale Umweltabkommen einhalte.
dpa/fs - Foto: Jeremy Sutton-Hibbert/EPA