Die Luxemburger Richter entschieden, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den Grundrechten vereinbar sind.
Das Europaparlament hatte den Gerichtshof um eine Bewertung gebeten, weil ihm die Vereinbarung in einigen Punkten zu weit ging. So war zum Beispiel vereinbart worden, die Kontakte von Passagieren weiterzugeben oder Daten von deren Kreditkarten.
Der Datenfluss sollte der Terrorabwehr dienen.
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