Er empfahl, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil könnte im September fallen. Konkret geht es um etwa 120.000 Flüchtlinge.
Bereits geklärt haben die Luxemburger Richter, dass ein zentraler Punkt der EU-Asylgesetzgebung in Kraft bleibt, und zwar die sogenannten Dublin-Regeln. Demnach müssen Menschen in dem EU-Staat Asyl beantragen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten.
Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof auch eine weitreichende Entscheidung im Asylrecht getroffen. Die sogenannte Dublin-Verordnung ist demnach grundsätzlich immer gültig. Das bedeutet, dass ein Grenzübertritt eines Flüchtlings auch dann illegal ist, wenn ein EU-Staat die Einreise aus menschlichen Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet.
Kroatien hatte während der Flüchtlingskrise 2015 seine Grenzen geöffnet und die Menschen durchreisen lassen.
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