Damit hat der Staat nun freie Hand, das denkmalgeschützte Haus und das angrenzende Gelände tiefgreifend zu verändern. Ziel ist es, die Anziehungskraft des Ortes für Neonazis und Rechtsextremisten zu brechen. Ein Architektenwettbewerb soll nun klären, was mit dem Gelände genau passiert.
Das Gericht urteilte, die Enteignung sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. Sie sei daher nicht verfassungswidrig
Die langjährige Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich gewesen wäre.
In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden. Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer. Als künftige mögliche Nutzung war unter anderem die Einrichtung eines Finanzamts angedacht.
dpa/est