Das europäische Vorsorgeprodukt "Pepp" (Pan European Pension Product), ein EU-Rechtsrahmen für Sparpläne, werde aber bestehende gesetzliche, betriebliche und nationale private Produkte nicht ersetzen sondern nur ergänzen.
Für EU-Bürger soll es eine sichere und einfache Wahl werden: Sparern würde zumindest das investierte Kapital garantiert. Sie sollen außerdem das Recht bekommen, alle fünf Jahre bei gedeckelten Kosten den Anbieter zu wechseln. Gleichzeitig würde ihnen erlaubt, ihren Vertrag bei einem Umzug in ein anderes EU-Land zu behalten.
Nach dem Verordnungsentwurf können Versicherungsunternehmen, Banken, betriebliche Rentenkassen, Wertpapierfirmen und Vermögensverwalter das neue Produkt anbieten. Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsländern außerdem, die europäische Versicherung steuerlich mit ähnlichen nationalen Produkten gleichzustellen.
Der Gesetzesvorschlag muss nun vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten beraten werden.
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