Grund ist, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht habe. Das erklärte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Der US-Konzern habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft.
Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von rund einer Milliarde Euro. Sie erging 2009 gegen den Chipkonzern Intel.
Die EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Muttergesellschaft Alphabet.
dpa/okr - Bild: How Hwee Young/AFP