2 Kommentare

  1. Das Wahlrecht für Doppelstaatsbürger sollte europaweit auf den Erstwohnsitz beschränkt werden.

  2. und wer kontolliert denn ob die Stimmen richtig ausgezählt werden ? wer garantiert dass die Auszählungen und das Endergebnis richtig sind und nicht ver- und gefälscht zu Gunsten des Herrn Türkischer Präsident nur damit dass Präsidialsystem durch kommt und alles andere in alle Winde geschossen wird ?