Demnach dürfen demnach keine Bilder vom Tatort mehr gesendet werden, die die Tat zeigen oder nach dem Anschlag aufgenommen wurden. Außerdem sind Aufnahmen von Rettungswagen, Feuerwehr und Polizeiautos verboten. Zeugenaussagen vor laufender Kamera sind ebenfalls untersagt.
Reporter und Nachrichtensprecher dürften nicht "übertrieben" über den Vorfall berichten, heißt es.
Es sei außerdem untersagt, "ständig" die übliche Berichterstattung "zu unterbrechen", um über den Terroranschlag zu berichten.
Verboten seien Berichte, die "Angst, Panik und Chaos beim Volk hervorrufen und den Absichten der Terrororganisationen dienen könnten".
dpa/est