Damit folgten die Richter der Generalstaatsanwaltschaft. Sie hatte gegen die Auslieferung plädiert. Es sei nicht auszuschließen, dass die Männer in der Türkei ein unfaires Verfahren erwarte oder dass sie dort gefoltert würden. Außerdem wäre eine Auslieferung nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es.
Die zwei Majore, vier Hauptmänner und zwei Unteroffiziere waren Mitte Juli 2016 während des Putschversuchs in der Türkei per Hubschrauber nach Griechenland geflohen und hatten dort Asyl beantragt. Seither fordert die Regierung in Ankara die Auslieferung der mutmaßlichen Putschisten.
Die Militärs hingegen sagen, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Sie seien Piloten von Such- und Rettungshubschraubern.
dpa/est