Sie hatten gegen die Teilnahmepflicht für ihre damals sieben und neun Jahre alten Töchter geklagt. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht, entschieden die Straßburger Richter.
Die nationalen Gerichte in Europa werden das Urteil bei künftigen Streitfällen berücksichtigen müssen.
dpa/mh