Er muss zunächst vom Staatsrat begutachtet und anschließend von beiden Kammern des Parlaments beschlossen werden. Am Donnerstag hatten die Staats- und Regierungschefs der EU eine Zusatzerklärung zu dem Partnerschaftsabkommen gebilligt.
61 Prozent der Niederländer hatten am 6. April 2016 gegen die Ratifizierung des Abkommens gestimmt. Das Referendum ist rechtlich aber nicht bindend. Wann die beiden Kammern des Parlaments über die Ratifizierung entscheiden, steht noch nicht fest.
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