Da es für diese Inhaftierung keine klare Rechtsgrundlage gegeben habe, seien die Migranten in ihrem Recht auf Freiheit verletzt worden, das entschieden die Straßburger Richter.
Geklagt hatten drei Tunesier, die 2011 über das Mittelmeer aus ihrem Land geflohen und wenige Tage später wieder abgeschoben worden waren.
Vor Gericht hatten sie auch die hygienischen Zustände in dem Aufnahmezentrum auf der italienischen Insel beanstandet. Dem Menschenrechtsgerichtshof zufolge kamen die Verhältnisse in der Unterkunft allerdings nicht einer unmenschlichen Behandlung gleich.
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