Darauf haben sich die für Industrie zuständigen Minister am Montag in Brüssel geeinigt. Nun stehen Verhandlungen mit Vertretern des Europaparlaments an.
Wer zum Beispiel Wein direkt beim französischen oder italienischen Weingut bestellt, dem dürfte der Zugang zur Website des Verkäufers dann nicht mehr aufgrund seines Wohnsitzes automatisch verweigert werden. "Wenn Sie ein Geschäft in einem anderen EU-Land betreten, fragt der Besitzer Sie auch nicht nach ihrem Ausweis, um dann den Preis anzupassen oder den Verkauf wegen Ihres Wohnsitzes zu verweigern", erklärte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip.
Allerdings könnte der Online-Verkäufer auch künftig die Lieferung ins Ausland ablehnen - und er dürfte seine Waren auch zu unterschiedlichen Preisen für verschiedene Personengruppen anbieten. Preisunterschiede in verschiedenen Sprachversionen einer Website wären dann etwa erlaubt.
In Einzelfällen wäre ein Ausschluss von bestimmten Websites aber weiterhin erlaubt, etwa wenn der Verkauf bestimmter Produkte im Land des Bestellers nicht erlaubt ist, wie Diplomaten erläuterten. Bestimmte Dienstleistungen im Finanz- oder Gesundheitsbereich wären auch ausgenommen.
dpa/okr - Bild: Jean-Luc Flemal (European Union)