Der Gerichtshof in Straßburg befasste sich darin zum ersten Mal mit den Ereignissen vom 15. Juli. Die Richterin hatte in ihrer Beschwerde darauf verwiesen, dass auch zwei Mitglieder des Verfassungsgerichts und Anwälte, die dort arbeiteten, festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden waren. Das Gericht könne deshalb nicht mehr unvoreingenommen entscheiden.
Der Menschenrechtsgerichtshof sah darin jedoch keine "besonderen Umstände", um eine Ausnahme von der Regel zu machen, dass man den Rechtsweg im Heimatland vollständig beschreiten muss, bevor man vor dem europäischen Gericht klagen kann.
Auch an der Wirksamkeit einer Beschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht wollten die Straßburger Richter selbst unter den derzeitigen Verhältnissen nicht zweifeln. Immerhin hätte die Klägerin trotz ihrer Befürchtung, die Verfassungsrichter könnten wegen der Festnahmen ihrer Kollegen voreingenommen sein, eine Klage zumindest einreichen können.
Gegen die Straßburger Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.
dpa/cd/km - Bild: Christophe Karaba (afp)