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-

Gericht weist erste Menschenrechtsklage nach Putschversuch in Türkei ab

17.11.201611:30
  • Türkei
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Eine türkische Richterin ist mit einer Klage gegen ihre Festnahme nach dem Putschversuch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Klägerin müsse zunächst vor das türkische Verfassungsgericht ziehen, heißt es in der Entscheidung.

Der Gerichtshof in Straßburg befasste sich darin zum ersten Mal mit den Ereignissen vom 15. Juli. Die Richterin hatte in ihrer Beschwerde darauf verwiesen, dass auch zwei Mitglieder des Verfassungsgerichts und Anwälte, die dort arbeiteten, festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden waren. Das Gericht könne deshalb nicht mehr unvoreingenommen entscheiden.

Der Menschenrechtsgerichtshof sah darin jedoch keine "besonderen Umstände", um eine Ausnahme von der Regel zu machen, dass man den Rechtsweg im Heimatland vollständig beschreiten muss, bevor man vor dem europäischen Gericht klagen kann.

Auch an der Wirksamkeit einer Beschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht wollten die Straßburger Richter selbst unter den derzeitigen Verhältnissen nicht zweifeln. Immerhin hätte die Klägerin trotz ihrer Befürchtung, die Verfassungsrichter könnten wegen der Festnahmen ihrer Kollegen voreingenommen sein, eine Klage zumindest einreichen können.

Gegen die Straßburger Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.

dpa/cd/km - Bild: Christophe Karaba (afp)

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