Der Böhmermann-Anwalt verwies auf die Einstellung der Strafermittlungen gegen seinen Mandanten. Erdogans Anwalt betonte dagegen, die Strafermittlungen seien nur deswegen eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft keinen Vorsatz erkannte.
Ein solcher sei im zivilrechtlichen Verfahren nicht notwendig. Er warf den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz vor, das dortige Verfahren bewusst in die Verjährung getrieben zu haben.
Der türkische Präsident will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Im Mai hatte das Hamburger Gericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen - seitdem darf er den größeren Teil des Gedichttextes nicht wiederholen.
dpa/fs